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   BVerwG, 13.09.1983 - 9 B 14607.82   

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https://dejure.org/1983,5614
BVerwG, 13.09.1983 - 9 B 14607.82 (https://dejure.org/1983,5614)
BVerwG, Entscheidung vom 13.09.1983 - 9 B 14607.82 (https://dejure.org/1983,5614)
BVerwG, Entscheidung vom 13. September 1983 - 9 B 14607.82 (https://dejure.org/1983,5614)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtssache - "Ausschluss von Berufung oder Revision" als Verstoß gegen den Verfassungsgrundsatz der Rechtsstaatlichkeit - Ordnungsgemäße Bezeichnung eines Verfahrensmangels

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 06.02.1975 - II C 68.73

    Beamtenverhältnis auf Probe - Ausbildungsabschnitte - Ausbildungsstätte -

    Auszug aus BVerwG, 13.09.1983 - 9 B 14607.82
    Sie erschöpft sich in Angriffen gegen die für das Revisionsgericht verbindlichen tatsächlichen Feststellungen der Vorinstanz (vgl. § 137 Abs. 2 VwGO) und gegen die tatrichterliche Beweiswürdigung, die vom Revisionsgericht nur auf die Verletzung allgemeinverbindlicher Würdigungsgrundsätze überprüft werden kann, zu denen die allgemeinen Auslegungsgrundsätze, die Denkgesetze und die allgemeinen Erfahrungssätze gehören (vgl. BVerwGE 47, 330, 361) [BVerwG 06.02.1975 - II C 68/73].
  • BVerwG, 06.12.1982 - 9 B 3520.82

    Neues Asylverfahrensgesetz - Anhängige Asylstreitigkeiten - Rechtsmittelausschluß

    Auszug aus BVerwG, 13.09.1983 - 9 B 14607.82
    Nach ständiger, durch das Bundesverfassungsgericht bestätigter Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts begegnet es keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, daß einem Asylbewerber nicht mehr als eine gerichtliche Instanz zur Durchsetzung des geltend gemachten Asylanspruchs offen steht (BVerwG, Beschluß vom 6. Dezember 1982 - BVerwG 9 B 3520.82 - Buchholz 402.25 § 32 AsylVfG Nr. 1; BVerfG, Beschluß vom 24. Mai 1983 - 2 BvR 546/83 - NVwZ 1983, 405 [BVerfG 24.05.1983 - 2 BvR 546/83] [406]).
  • BVerfG, 24.05.1983 - 2 BvR 546/83

    Verfassungsmäßigkeit des Berufungsausschlusses in Asylverfahren

    Auszug aus BVerwG, 13.09.1983 - 9 B 14607.82
    Nach ständiger, durch das Bundesverfassungsgericht bestätigter Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts begegnet es keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, daß einem Asylbewerber nicht mehr als eine gerichtliche Instanz zur Durchsetzung des geltend gemachten Asylanspruchs offen steht (BVerwG, Beschluß vom 6. Dezember 1982 - BVerwG 9 B 3520.82 - Buchholz 402.25 § 32 AsylVfG Nr. 1; BVerfG, Beschluß vom 24. Mai 1983 - 2 BvR 546/83 - NVwZ 1983, 405 [BVerfG 24.05.1983 - 2 BvR 546/83] [406]).
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